
Häufige Fragen
Ehrliche Antworten, keine Ausweichmanöver
Wir haben die Fragen gesammelt, die wir am Telefon jede Woche hören. Fehlt Ihre Frage? Rufen Sie an — Sie sprechen direkt mit jemandem aus dem Räumungsteam.
Angebot & Preis
Ist die Besichtigung wirklich kostenlos?
Ja. Wir kommen unverbindlich vorbei, sichten Volumen, Zugang und Sonderfälle und erstellen daraus einen schriftlichen Festpreis. Beauftragen Sie uns nicht, entstehen Ihnen keine Kosten.
Wie lange gilt Ihr Angebot?
Standardmäßig 14 Tage. Bei Verlassenschaften verlängern wir gerne, damit Sie die Freigabe durch den Gerichtskommissär abwarten können.
Bekomme ich eine Rechnung mit Umsatzsteuer?
Ja, jede Leistung wird ordnungsgemäß nach UStG abgerechnet. Bei Privatpersonen weisen wir den Anteil handwerklicher Leistung für den Steuerausgleich gesondert aus.
Kann eine Wertanrechnung den Preis senken?
Möbel, Kunst, Sammlungen oder Werkzeuge mit Marktwert werden nach Sichtung gegengerechnet — transparent im Festpreis.
Ablauf & Termin
Wie schnell können Sie räumen?
In Wien häufig innerhalb von 48–72 Stunden nach Auftragserteilung. Bei Verlassenschaften und Halteverbot-Beantragung planen wir 5–10 Werktage.
Muss ich während der Räumung anwesend sein?
Nein. Nach Übergabe des Schlüssels arbeiten wir eigenständig. Zwischen- und Endstand dokumentieren wir mit Fotos.
Räumen Sie auch am Wochenende?
Ja, samstags gegen Aufpreis. Sonntags nur in dringenden Fällen (z.B. Wasserschaden, Räumungsklage).
Entsorgung & Recycling
Wohin geht der Sperrmüll?
Sortenrein an konzessionierte Verwerter und die MA 48. Verwertbares geht in den Wiederverkauf oder karitative Einrichtungen.
Nehmen Sie auch Sondermüll mit?
Ja — Farben, Batterien, Elektroaltgeräte, Öle. Wir sammeln getrennt und übergeben an Problemstoffsammelzentren. Sie erhalten die Nachweise.
Werden Akten datenschutzkonform vernichtet?
Ja, nach ÖNORM S 2109-1, mit Vernichtungszertifikat inkl. Sicherheitsstufe und Datum.
Recht & Nachlass
Dürfen Sie eine Wohnung nach Todesfall einfach räumen?
Nein. Wir warten immer die Einantwortung oder eine schriftliche Freigabe durch den Gerichtskommissär oder alle Erben ab.
Wer haftet bei Schäden während der Räumung?
Wir sind vollständig haftpflichtversichert. Schäden werden protokolliert und direkt über unsere Versicherung reguliert.
Was ist besenrein genau?
Vollständig geräumt, gefegt bzw. gesaugt, grobe Verschmutzungen entfernt. Details siehe Glossar.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Kein Problem — wir hören Ihnen zu und finden gemeinsam einen Weg. Alternativ finden Sie viele Details in unserem Glossar und auf der Seite Preise & Ablauf.
Häufige Fragen zur Räumung, Wohnungsauflösung und Verlassenschaft
Vor einer Entrümpelung oder Wohnungsauflösung tauchen erfahrungsgemäß dieselben Fragen auf: Wie läuft die kostenlose Besichtigung ab, wie schnell ist ein Termin möglich, was ist im Festpreis enthalten, wie wird Sperrmüll entsorgt, was passiert mit Wertgegenständen und wer haftet bei Schäden? Wir haben die häufigsten Antworten oben gebündelt — ausführliche Erklärungen zu Fachbegriffen finden Sie im Glossar.
Bei einer Verlassenschaftsräumung gelten Sonderregeln: Wir räumen erst nach schriftlicher Freigabe durch den Gerichtskommissär, alle Erben oder nach Einantwortung — nie eigenmächtig. Persönliche Dokumente, Fotos und Wertsachen werden separiert und übergeben, Akten werden nach ÖNORM S 2109-1 datenschutzkonform vernichtet. Bei Messie-Räumungen arbeiten wir unbeschriftet, mit Vollschutzausrüstung und auf Wunsch mit anschließender Ozon-Geruchsneutralisierung.
Regionale Fragen zu Halteverbot, Zufahrt, Möbellift oder Kellerabteil beantworten die einzelnen Ortsseiten in Wien, Niederösterreich und Burgenland. Fehlt Ihre Frage? Rufen Sie an — Sie erreichen direkt jemanden aus dem Räumungsteam, keinen Callcenter-Agent.
