
Leistung
Verlassenschaft & Nachlassräumung — mit Respekt und Diskretion
Räumung nach einem Todesfall — respektvoll, diskret und in Abstimmung mit Notar oder Gerichtskommissär.

Nach einem Todesfall bleibt selten viel Zeit zum Durchatmen. Die Wohnung des Verstorbenen muss geräumt, die Miete gekündigt, Wertsachen gesichert und der Nachlass sortiert werden — oft aus großer Entfernung. Wir helfen Ihnen, diese Aufgaben zu strukturieren, ohne dass Sie selbst vor Ort sein müssen.
Unser Team arbeitet bei Verlassenschaftsräumungen besonders sensibel. Wir öffnen jede Schublade selbst, dokumentieren Fundstücke, sichern Dokumente und stimmen alles mit dem zuständigen Notar oder Gerichtskommissär ab. Erst wenn die Erben grünes Licht geben, beginnt die eigentliche Räumung.
Wenn die Räumung Teil einer größeren Auflösung ist, hilft Ihnen ergänzend die Seite Haushaltsauflösung. Für den reinen Räumteil gelten die Prozesse einer Wohnungsauflösung.
Was bei einer Verlassenschaftsräumung enthalten ist
- Absprache mit Notar, Gerichtskommissär oder Nachlasspfleger
- Sorgfältige Sichtung: Bargeld, Sparbücher, Urkunden, Testament, Schmuck
- Fotodokumentation aller Räume vor der Räumung
- Räumung, Möbelabbau, sortenreine Entsorgung und Feinreinigung
- Übergabe an Hausverwaltung oder Nachmieter mit Protokoll
- Auf Wunsch: Aktenvernichtung nach ÖNORM
So läuft die Verlassenschaft / Nachlassräumung bei uns ab

- •1. Kontakt & VollmachtKlärung, ob eine Einantwortungsurkunde oder eine Vollmacht vorliegt.
- •2. Sichtung mit Erben oder NotarVor Ort, per Videocall oder anhand einer Fotodokumentation.
- •3. Sicherung von Werten & DokumentenAlles Auffindbare wird protokolliert und übergeben.
- •4. Räumung nach FreigabeErst nach Freigabe durch die Erbengemeinschaft beginnt die Räumung.
- •5. Besenreine ÜbergabeAn Vermieter, Nachmieter oder Hausverwaltung — mit Fotoprotokoll.
Was den Preis beeinflusst
Der Festpreis wird immer nach Besichtigung ermittelt. Diese Faktoren fließen in die Kalkulation ein:
Details finden Sie auf der Seite Preise & Ablauf.
Gut zu wissen
- Wir arbeiten regelmäßig mit Notarkanzleien in Wien und Niederösterreich zusammen.
- Selbstverständlich behandeln wir alle Informationen streng vertraulich.
- Auf Wunsch legen wir persönliche Andenken separat zur Abholung bereit.

Vorher / Nachher — Verlassenschaft / Nachlassräumung
Reale Beispiele aus dokumentierten Einsätzen: links der Zustand vor der verlassenschaft / nachlassräumung, rechts die besenrein übergebene Räumung.

VorherNachherMaus bewegen oder ziehen
VorherNachherMaus bewegen oder ziehenBeispielbilder aus dokumentierten Räumungen — vergleichbare Ergebnisse in Wien, Niederösterreich und Burgenland.
Häufige Fragen zur Verlassenschaft / Nachlassräumung
Wann darf die Wohnung des Verstorbenen geräumt werden?
Erst nach der Einantwortung oder mit ausdrücklicher Freigabe durch den Gerichtskommissär bzw. die Erbengemeinschaft. Wir warten diese Freigabe immer ab.
Was passiert, wenn Bargeld oder Schmuck gefunden wird?
Fundstücke werden fotografiert, protokolliert und an die Erben oder den Notar übergeben — wir bewahren nichts selbst auf.
Können Sie mit dem Notar direkt abrechnen?
Ja. Wir stellen die Rechnung wahlweise an die Erbengemeinschaft, den Nachlasspfleger oder direkt an die Notarkanzlei.
Wie diskret arbeiten Sie?
Unsere Fahrzeuge sind unauffällig beschriftet, unser Team tritt nicht in Uniform auf. Nachbarschaft und Hausgemeinschaft merken nur, dass jemand hilft.
Muss ich als Erbe vor Ort sein?
Nein. Viele unserer Kunden leben im Ausland. Wir arbeiten mit Foto- und Videoprotokoll und stimmen jeden Schritt digital ab.
Mehr Antworten auf der FAQ-Seite.
Weitere Räumungsleistungen
Reden wir kurz über Ihre Verlassenschaft / Nachlassräumung
Ein Anruf, eine kurze Beschreibung — und wir vereinbaren die kostenlose Besichtigung. Sie erhalten Ihren Festpreis meist noch am selben Tag.
