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Glossar: Fachbegriffe zu Räumung, Entrümpelung, Verlassenschaft und Entsorgung in Österreich

Glossar

Glossar Räumung: Entrümpelung, Wohnungsauflösung, Verlassenschaft & Entsorgung erklärt

Wir arbeiten viel mit Notaren, Hausverwaltungen und Behörden — da fallen schnell Begriffe, die im Alltag nicht geläufig sind. Hier finden Sie die wichtigsten kurz erklärt. Alle Einträge werden aus unseren Leistungsseiten automatisch verlinkt.

Aktenvernichtung

Datenschutzkonforme Zerkleinerung von Papierakten und Datenträgern.

Wir bieten Aktenvernichtung nach ÖNORM S 2109-1 vor Ort oder in unserer Vernichtungsanlage. Sie erhalten ein Vernichtungszertifikat mit Sicherheitsstufe und Datum.

Besenrein

Übergabezustand ohne Möbel und ohne losen Schmutz — mit Besen gefegt, staubgesaugt.

'Besenrein' ist ein etablierter Begriff im Mietrecht. Die Wohnung ist vollständig geräumt, Böden sind gefegt bzw. gesaugt, grobe Verschmutzungen sind entfernt. Feinreinigung von Bad und Küche gehört nicht automatisch dazu — bieten wir aber optional an.

EAG-VO (Elektroaltgeräteverordnung)

Rechtsrahmen für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Österreich.

Elektroaltgeräte müssen getrennt gesammelt und über konzessionierte Behandlungsanlagen verwertet werden. Wir übernehmen Erfassung, Transport und Nachweis.

Einantwortung

Gerichtliche Übertragung des Nachlasses an die Erben.

Erst nach der Einantwortung oder mit ausdrücklicher Freigabe durch den Gerichtskommissär darf die Wohnung des Verstorbenen geräumt werden. Wir warten diese Freigabe immer ab.

Festpreis

Vor Beginn schriftlich vereinbarter Endpreis, der nach der Besichtigung nicht mehr steigt.

Wir kalkulieren Räumungen ausschließlich zum Festpreis. Grundlage ist die Besichtigung — Volumen, Zugang, Sondermüll und Sonderleistungen fließen ein. Der Preis steht schriftlich, bevor wir mit der Arbeit beginnen.

Gerichtskommissär

Vom Gericht bestellter Notar, der die Verlassenschaft abwickelt.

Der Gerichtskommissär ist Ansprechpartner für Räumungsfreigaben, Bewertung und Übergabe der Verlassenschaft. Wir stimmen die Räumung direkt mit der Notarkanzlei ab.

Grundreinigung

Tiefenreinigung inklusive Böden, Sanitär und Küche — deutlich mehr als besenrein.

Nach einer Messieräumung oder starker Verschmutzung folgt die Grundreinigung: Bodenschichten entfernen, Fugen reinigen, Sanitär entkalken. Häufig kombiniert mit Desinfektion.

Halteverbot

Behördlich bewilligte Kurzzeit-Sperre einer Parkfläche vor dem Objekt.

In Wien beantragen wir Halteverbote über die MA 46. Vorlaufzeit meist 5 Werktage. Für Räumungen mit LKW-Zufahrt fast immer notwendig.

Verwandt:Festpreis

Kaution

Sicherheitsleistung des Mieters, die bei ordnungsgemäßer Übergabe zurückzuzahlen ist.

Damit die Kaution vollständig zurückfließt, muss die Wohnung besenrein und ohne Schäden übergeben werden. Unser Übergabeprotokoll dient hier als Nachweis.

Leasingrückgabe

Rückgabe geleaster Geräte (Kopierer, Server, Kaffeemaschinen) an den Leasinggeber.

Bei Büroauflösungen koordinieren wir die Rückgabe direkt mit dem Leasinggeber und lassen die Übernahme quittieren.

ÖNORM S 2109-1

Österreichische Norm für die sichere Vernichtung von Datenträgern und Akten.

Die Norm definiert Sicherheitsstufen 1–7. Für personenbezogene Daten wird Stufe 3, für vertrauliche Kanzleiakten Stufe 4–5 empfohlen. Wir arbeiten in Wien mit konzessionierten Vernichtungsanlagen.

Ozonbehandlung

Geruchsneutralisierung mit Ozon — wirksam bei Rauch, Verwesung, Schimmel.

Ozon oxidiert Geruchsmoleküle und neutralisiert sie dauerhaft. Räume bleiben während der Behandlung 24–72 Stunden geschlossen und werden anschließend belüftet.

Sondermüll

Gefährliche Abfälle wie Farben, Batterien, Öle, Chemikalien — separat zu entsorgen.

Sondermüll darf nicht mit Restmüll vermischt werden. Wir sammeln getrennt und übergeben an konzessionierte Sammelstellen (MA 48, Problemstoffsammelzentren, EAG-VO-Anlagen). Sie erhalten die Nachweise digital.

Sortenrein

Getrennte Erfassung nach Materialart (Metall, Holz, Elektronik, Restmüll).

Sortenreine Trennung senkt die Entsorgungskosten und ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir sortieren bereits während der Räumung — das spart Zeit und Geld.

Sperrmüll

Große, nicht in die Restmülltonne passende Haushaltsabfälle wie Möbel, Matratzen, Teppiche.

Sperrmüll wird in Wien über die MA 48 bzw. private Verwerter entsorgt. Wir sortieren vor Ort so, dass möglichst wenig Sperrmüll übrig bleibt — verwertbare Möbel gehen in den Wiederverkauf oder an karitative Einrichtungen.

Übergabevertrag / Ablöse

Vereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter über die Übernahme von Einbauten.

Küchen, Böden oder Einbauten können vom Nachmieter abgelöst werden. Was nicht abgelöst wird, muss zurückgebaut werden — hier greifen wir ein.

Verlassenschaft

Der gesamte Nachlass einer verstorbenen Person — Vermögen, Verbindlichkeiten, Gegenstände.

Die Verlassenschaft muss gerichtlich abgehandelt werden. Räumungen erfolgen ausschließlich nach Freigabe durch die Erben oder den Gerichtskommissär.

WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft)

Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer eines Hauses.

Bei Räumungen in Gemeinschaftsflächen (Keller, Dachboden, Trockenraum) benötigen wir häufig die Zustimmung der Hausverwaltung oder der WEG.

Verwandt:Halteverbot

Wertermittlung

Schätzung des Verkaufswerts vorhandener Möbel, Kunst und Sammlungen.

Bei Haushaltsauflösungen sichten unsere erfahrenen Sichter jedes Möbelstück, jede Uhr, jedes Bild. Der ermittelte Wert wird transparent im Festpreis gegengerechnet.

Verwandt:Festpreis
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