Ratgeber
Halteverbot in Wien beantragen: Fristen, Kosten, Ablauf
8 min Lesezeit · 5.12.2025

Ohne Halteverbot verzögert sich in Wien fast jede Räumung. So läuft der Antrag.
Wo und wann
In Wien werden Halteverbote über gewerbliche Aufstellungsbetriebe organisiert, die die verkehrsrechtliche Bewilligung bei der MA 46 einholen. Antrag idealerweise 10–14 Tage vor dem Räumungstag; kürzere Fristen sind möglich, kosten aber Aufschlag.
Der Antrag selbst ist einfach — kritisch sind Bezirk, Straßenkategorie und Zeitfenster. In Fußgängerzonen (1., 6., 7.) sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich; in Ladezonen (viele Innenstadtbezirke) muss der Bewilligungszeitraum tagesgenau begründet werden.
Was es üblicherweise kostet
Preise variieren nach Bezirk und Meterzahl:
- Standardaufstellung (2 Tafeln, 10 m): ca. 90–150 €
- Zuschlag Innenstadt (1., 6., 7., 8.): möglich
- Express (unter 5 Werktagen): Aufschlag üblich
Wer die Aufstellung macht
Bei uns ist die Organisation Teil des Angebots — Sie müssen nichts selbst tun. Details zu Preisen finden Sie unter Preise & Ablauf.
Was tun, wenn Autos trotzdem parken?
Kommt am Räumungstag ein Fahrzeug im Halteverbotsbereich zum Stehen, rufen wir die Polizei (LPD Wien, Verkehrsabteilung). Nach 48 Stunden Vorlauf gilt das Halteverbot als „ordnungsgemäß angekündigt“ — die Polizei veranlasst dann in der Regel eine Abschleppung. Kosten trägt der Fahrzeughalter, nicht Sie als Auftraggeber.
Alternativen zum klassischen Halteverbot
Manchmal reicht kein Halteverbot: Bei sehr engen Gassen (7., 8.) oder schwierigen Zufahrten arbeiten wir mit Möbelliften. Das ist zwar teurer, spart aber Etagenzuschläge und Zeit — im Gesamtbild oft günstiger als vier Stockwerke über schmale Wendeltreppen zu tragen.
