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Recht

Delogierung & Zwangsräumung in Österreich: Ablauf, Kosten und Fristen

Thomas, Fachmann für Entsorgungsnachweise, Mietrecht und besenreine ÜbergabeThomasEntsorgung, Recht & Übergabe(aktualisiert 23.10.2026) 3 min Lesezeit
Container mit Sperrmüll im Innenhof einer Wohnanlage

Für Hausverwaltungen und Vermieter: wie eine Räumungsexekution abläuft und wo eine Räumungsfirma hilft.

Was ist eine Delogierung?

Als Delogierung oder Zwangsräumung bezeichnet man in Österreich die gerichtlich angeordnete Räumung einer Wohnung oder eines Geschäftslokals, wenn Mieterinnen oder Mieter trotz Räumungstitel nicht freiwillig ausziehen. Rechtlich handelt es sich um eine Räumungsexekution. Durchgeführt wird sie vom Gerichtsvollzieher; die körperliche Arbeit — Ausräumen, Abtransport, Einlagerung oder Entsorgung — übernimmt in der Regel eine vom betreibenden Vermieter beauftragte Räumungsfirma.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtlichen Schritte sind Rechtsanwalt, Hausverwaltung oder das zuständige Bezirksgericht die richtigen Ansprechpartner.

Ablauf einer Zwangsräumung: die wichtigsten Schritte

Vereinfacht läuft eine Räumungsexekution in Österreich so ab:

  • Räumungstitel: z. B. rechtskräftiges Urteil nach Räumungsklage oder gerichtlicher Vergleich
  • Exekutionsantrag des Vermieters beim zuständigen Bezirksgericht
  • Bewilligung und Festsetzung des Räumungstermins durch das Gericht
  • Verständigung der betroffenen Personen über den Termin
  • Räumung durch den Gerichtsvollzieher mit Räumungsfirma und Schlosser
  • Übernahme, Verwahrung bzw. Verwertung der zurückgelassenen Gegenstände nach gerichtlicher Vorgabe

Wer trägt die Kosten der Delogierung?

Zunächst muss in der Regel die betreibende Partei — meist der Vermieter — die Kosten vorstrecken: Räumungsfirma, Schlüsseldienst, Transport und gegebenenfalls Einlagerung. Diese Kosten können anschließend von der verpflichteten Partei zurückgefordert werden. Ob das gelingt, hängt von deren Zahlungsfähigkeit ab. Deshalb lohnt sich ein klarer, schriftlicher Festpreis der Räumungsfirma, der vorab mit Hausverwaltung oder Anwalt abgestimmt ist.

Typische Kostentreiber sind dieselben wie bei jeder Räumung: Volumen, Stockwerk, Problemstoffe und der Anteil an Gegenständen, die eingelagert statt entsorgt werden müssen.

Was passiert mit Möbeln und Hausrat?

Gegenstände der delogierten Person werden nicht einfach entsorgt. Was erkennbar Wert hat oder persönlich ist — Dokumente, Ausweise, Fotos, Wertsachen — wird gesichert und nach den Vorgaben des Gerichtsvollziehers verwahrt. Offensichtlicher Müll und wertlose Gegenstände werden entsorgt. Wir dokumentieren den Zustand mit Fotos und erstellen eine Liste der verwahrten Gegenstände.

Wie eine Räumungsfirma Hausverwaltungen unterstützt

Für Hausverwaltungen, Genossenschaften und private Vermieter in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland übernehmen wir den praktischen Teil: Besichtigung vor dem Termin (wenn möglich), schriftlicher Kostenvoranschlag für Gericht und Anwalt, pünktliches Team mit LKW am Räumungstag, sortenreine Entsorgung mit Nachweis und besenreine Übergabe der Wohnung. Auf Wunsch übernehmen wir anschließend Grundreinigung und kleine Instandsetzungen mit Partnerbetrieben, damit die Wohnung schnell wieder vermietet werden kann.

Mehr zu Kosten und Ablauf finden Sie auf unseren Seiten zur Entrümpelung und zur Wohnungsauflösung.

Über den Autor

Thomas, Fachmann für Entsorgungsnachweise, Mietrecht und besenreine Übergabe

Thomas — Entsorgung, Recht & Übergabe

Kümmert sich um Entsorgungswege, Nachweise nach Abfallwirtschaftsgesetz und rechtssichere Wohnungsübergaben.

Schwerpunkte: Besenreine Übergabe, Entsorgungsnachweis, Halteverbot & Behörden, Büro- & Geschäftsauflösung. Seit 2016 im Einsatz. Autorenprofil ansehen

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